Dann sind Sie bei uns genau richtig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche und unseren Kernkompetenzen in der Erstellung von Fahrzeugbewertungen, KFZ Schadengutachten / Unfallgutachten und Wertgutachten von Young- und Oldtimern. Wir sind als kompetenter Partner an Ihrer Seite.
Um den entstandenen Schaden zu beheben kommen Kosten auf Sie zu. Entweder um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen oder um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Aber sorgen Sie sich nicht, denn der Unfallverursacher ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.
Bemerken Sie: Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung der Schadensumme zu, auch wenn Sie keine Reparatur durchführen oder sich kein Ersatzfahrzeug kaufen!
GRÜNDE FÜR EINEN SACHVERSTÄNDIGEN
Dokumentierte Beweissicherung Ihres Schadens
Plausibilitätsprüfung des Schadenhergangs
Fiktive Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens möglich
Reparatur in Eigenleistung möglich
Gutachtenerweiterung bei sichtbar werdenden Beschädigungen während der Reparatur
Erstattung der merkantilen Wertminderung (einzelfallabhängig)
Erstattung des Nutzungsausfalls
Reparatur auch bei Totalschaden möglich (Reparaturkosten < 130% des Fahrzeugwerts)
Bessere Argumentationsgrundlage für Ihren Rechtsanwalt