TELEFON: 0160 – 49 668 79 ODER 0203 – 97 52 533

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IHR KFZ GUTACHTER IN DUISBURG

Vor-Ort-Service in ganz NRW

INGENIEURBÜRO KANZENBACH – IHR KFZ SACHVERSTÄNDIGER / KFZ GUTACHTER AUS DUISBURG

KFZ Sachverständigenbüro Duisburg

Vor-Ort-Service
in ganz NRW

IHR UNABHÄNGIGER
KFZ SACHVERSTÄNDIGER / KFZ GUTACHTER
AUS DUISBURG

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ SCHADENGUTACHTEN

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann haben Sie das Recht, den Sachverständigen / Gutachter frei zu wählen.

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ WERTGUTACHTEN

Wir erstellen nach einheitlichen Bewertungskriterien unparteiische und objektive Wertgutachten für klassische und historische Fahrzeuge.

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ BEWERTUNG

Bei der Fahrzeugbewertung handelt es sich um eine unparteiische und objektive Bewertung Ihres Fahrzeugs durch einen qualifizierten Gutachter.

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ SCHADENGUTACHTEN

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dann haben Sie das Recht, den Sachverständigen / Gutachter frei zu wählen.

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ WERTGUTACHTEN

Wir erstellen nach einheitlichen Bewertungskriterien unparteiische und objektive Wertgutachten für klassische und historische Fahrzeuge.

KFZ Gutachter Kanzenbach Wertgutachten Unfallgutachten

KFZ BEWERTUNG

Bei der Fahrzeugbewertung handelt es sich um eine unparteiische und objektive Bewertung Ihres Fahrzeugs durch einen qualifizierten Gutachter.

WURDEN SIE IN EINEN
VERKEHRSUNFALL VERWICKELT?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche und unseren Kernkompetenzen in der Erstellung von Fahrzeugbewertungen, KFZ Schadengutachten / Unfallgutachten und Wertgutachten von Young- und Oldtimern. Wir sind als kompetenter Partner an Ihrer Seite.

Um den entstandenen Schaden zu beheben kommen Kosten auf Sie zu. Entweder um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen oder um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Aber sorgen Sie sich nicht, denn der Unfallverursacher ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.

Bemerken Sie: Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung der Schadensumme zu, auch wenn Sie keine Reparatur durchführen oder sich kein Ersatzfahrzeug kaufen!

GRÜNDE FÜR EINEN
SACHVERSTÄNDIGEN

  • Dokumentierte Beweissicherung Ihres Schadens
  • Plausibilitätsprüfung des Schadenhergangs
  • Fiktive Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens möglich
  • Reparatur in Eigenleistung möglich
  • Gutachtenerweiterung bei sichtbar werdenden Beschädigungen während der Reparatur
  • Erstattung der merkantilen Wertminderung (einzelfallabhängig)
  • Erstattung des Nutzungsausfalls
  • Reparatur auch bei Totalschaden möglich
    (Reparaturkosten < 130% des Fahrzeugwerts)
  • Bessere Argumentationsgrundlage für Ihren Rechtsanwalt

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Dann sind Sie bei uns genau richtig. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche und unseren Kernkompetenzen in der Erstellung von Fahrzeugbewertungen, KFZ Schadengutachten / Unfallgutachten und Wertgutachten von Young- und Oldtimern. Wir sind als kompetenter Partner an Ihrer Seite.

Um den entstandenen Schaden zu beheben kommen Kosten auf Sie zu. Entweder um das Fahrzeug in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen oder um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Aber sorgen Sie sich nicht, denn der Unfallverursacher ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.

Bemerken Sie: Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung der Schadensumme zu, auch wenn Sie keine Reparatur durchführen oder sich kein Ersatzfahrzeug kaufen!

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  • Fiktive Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens möglich
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  • Gutachtenerweiterung bei sichtbar werdenden Beschädigungen während der Reparatur
  • Erstattung der merkantilen Wertminderung (einzelfallabhängig)
  • Erstattung des Nutzungsausfalls
  • Reparatur auch bei Totalschaden möglich
    (Reparaturkosten < 130% des Fahrzeugwerts)
  • Bessere Argumentationsgrundlage für Ihren Rechtsanwalt
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